Datenschutzerklärung für Websites
Voraussichtlich am 1. März wird das am 18. Januar vom Bundestag verabschiedete neue Telemediengesetz in Kraft treten. Ein wichtiger Aspekt ist dort das Thema Datenschutz: Werden auf einer Website personenbezogene Daten erhoben, muss man künftig eine Datenschutzerklärung anbieten, die detailliert über die Art und Nutzung der nutzerbezogenen Daten informiert. Streng genommen fängt das schon beim Speichern der IP-Adresse in den Webserver Logfiles an.
Der Dienstanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten [...] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten [...].
Um also der drohenden Abmahnwelle zu entgehen, heißt es nun: Nachrüsten!
Zum weiterlesen:
- Technikwürze Podcast 59
- Law-Blog zum Thema Datenschutzerklärung (hier gibts auch eine Musterdatenschutzerklärung)
- BMWi: Bundeskabinett beschließt Neuordnung des Medienrechts
Kommentare
Stefan
Ich schiebe das jetzt schon seit einigen Wochen vor mir her. Sag mal bescheid, wenn du dein Impressum überarbeitet hast, dann lasse ich mich dort mal inspirieren :-)
Maurice
Gar nicht so einfach. Woher z.B. soll der Otto-Normal-Blogger von nebenan wissen, wofür sein Blogsystem Cookies verwendet? Naja, das find ich schon noch raus.
Stefan
Ich denke bei Otto-Normalverbraucher läge die Zuständigkeit für die technischen Details der Datenschutzerklärung beim Anbieter, also bei Twoday, Myblog, usw. Im deutschprachigen Raum sollten diese Dienste ihren Benutzern einfach fertige Textbausteine für das Impressum anbieten.
Das kann man von Blogger natürlich nicht verlangen, da müssen sich die Leute dann halt durch die "Google Privacy Policy" durchwühlen und die relevanten Teile extrahieren. Vielleicht ergreift ja jemand die Initiative und baut ein Informationsportal mit kompakten Darstellungen für die verschiedenen Weblog-Anbieter und Weblog-CMS auf.
Gerhard
Ihr habt aber schon mitgekriegt, dass es sich dabei um eine Ente handelt?